Leistung:
Jeder Scherauftrag bei Pferd wird nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Inga’s Scherservice“ durchgeführt.
Im Mittelpunkt aller Maßnahmen stehen die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes. Von diesen Grundsätzen abweichende Wünsche werden nicht umgesetzt.
Generell und grundsätzlich behält sich „Inga’s Scherservice“ vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen; ihre Ausführung liegt im pflichtgemäßen Ermessen von „Inga’s Scherservice“.
Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen die Arbeit abzubrechen, sofern das Pferd unruhig bzw. panisch wird, oder anfängt zu schlagen.
Der Scherauftrag erfolgt nur im Beisein des Besitzers oder durch Vorlage einer Vollmacht mit einer vertrauten volljährigen Person.
Sollte ihr Pferd von einer Pilz- oder einer anderen ansteckenden Krankheit betroffen sein, ist dies vorab bekannt zu geben, damit besonders hygienisch gearbeitet werden kann, um eine Übertragung auf andere Pferde zu vermeiden.
Ich arbeite nach Terminvereinbarung! Sollte der Kunde verhindert sein, bitten ich, den Termin rechtzeitig (mindestens 5 Stunden vorher) abzusagen, damit ich diesen Termin evtl. neu vergeben kann.
Preise / Bezahlung:
Die Leistung und der Preis werden vor Arbeitsbeginn vereinbart.
Die Bezahlung des zu Beginn vereinbarten Preises, wird am Ende des Schertermins sofort bar fällig. Eine Pflege auf Rechnung oder eine Kartenzahlung ist nicht möglich.
Muss die Behandlung aufgrund des Verhaltens des Pferdes vorzeitig abgebrochen werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu zahlen.
Haftung:
Bei ängstlichen, schreckhaften oder empfindlichen Pferden bitte ich um Verständnis, dass eine Nasenbremse verwendet werden kann. Eventuell muss das Pferd für den Schertermin sediert oder mit einer Beruhigungspaste ruhig gestellt werden. Um eine solche Maßnahme muss sich der Pferdebesitzer selbst kümmern und die hierfür entstehenden Kosten tragen.
Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während des Schertermins erleidet, kann Inga’s Scherservice nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung von „Inga’s Scherservice“ wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
„Inga’s Scherservice“ haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte/Schermaschinen-Öl trotz ausgewiesener Verträglichkeit Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Unruhe des Pferdes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen.
Beanstandungen sind unmittelbar nach dem erfolgten Termin geltend zu machen, sodass eine sofortige Korrektur erfolgen kann.
Allgemeines:
„Inga’s Scherservice“ führt eine Bildersammlung einiger Tierkunden, die evtl. ins Internet auf die eigene Homepage gestellt werden. Sollte der Tierhalter damit nicht einverstanden sein, informiert er den „Inga’s Scherservice“, damit die Bilder umgehend von der Homepage entfernt werden können.
Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt.
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